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Dashcam in Deutschland: Was ist erlaubt?

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Sind Dashcams in Deutschland legal?

Ja – Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich legal. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: VI ZR 233/17) klargestellt: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, auch wenn ihre Erstellung datenschutzrechtlich problematisch sein kann.

Das BGH-Urteil 2018: Was es bedeutet

Das BGH-Urteil besagt, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden dürfen, wenn das Interesse an der Sachaufklärung das Datenschutzinteresse der aufgezeichneten Personen überwiegt. Praktisch bedeutet das: Bei einem Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden wird das Gericht die Aufnahme als Beweis werten – auch wenn die Aufnahme streng genommen gegen die DSGVO verstieß.

Was ist datenschutzrechtlich problematisch?

Die permanente, anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Straßenverkehrs ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) problematisch, weil dabei ohne Einwilligung Videoaufnahmen von Personen (Fußgängern, anderen Fahrern, Kennzeichen) erstellt werden. Das Datenschutzrecht erlaubt eine solche Aufnahme nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Lösungsansatz der Hersteller: Dashcams mit kurzem Überschreibintervall (Loop-Aufnahme von z. B. 1 bis 3 Minuten) speichern permanent, überschreiben alte Aufnahmen aber sofort wieder. Nur bei einem Ereignis (Unfall, Erschütterung via G-Sensor) wird die Sequenz gesichert und nicht überschrieben. Dieses Modell reduziert die Datenmenge und ist datenschutzrechtlich deutlich verträglicher.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen, auf denen andere Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen in der Regel unzulässig. Das gilt auch für soziale Medien und Video-Plattformen. Ausnahmen bilden journalistische oder dokumentarische Zwecke im öffentlichen Interesse.

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie eine Dashcam mit Loop-Aufnahme und anlassbezogener Ereignisspeicherung. Fahren Sie nicht mit dem Ziel, andere aufzuzeichnen – sondern um im eigenen Schadensfall einen objektiven Nachweis zu haben. Mit dieser Nutzungsweise sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und profitieren bei einem echten Unfall von einem wertvollen Beweis.

Die besten Dashcams für den deutschen Markt finden Sie in unserer Dashcam-Kaufberatung 2026.